Auch einen Carport kann man mieten. Sicher ist hier das Angebot nicht so umfangreich wie bei den ganzen Mietgesuchen über Garagen und Stellplätze, aber es gibt ihn – den Carport zur Miete.
Gerade beim Durchstöbern der Samstagszeitung fällt einem aufmerksamen Leser durchaus auf, dass hauptsächlich Garagen oder Stellplätze für Autos zu vermieten sind. Ab und zu liest man zwischen den vielen, vielen Anzeigen durchaus auch mal, dass jemand einen Carport vermietet. Doch wie kann es passieren, dass eine solche Annonce in der Zeitung steht? Dies liegt in der heutigen Zeit sicher daran, dass jemand zuerst zwei Autos gehabt hat, aber aus wirtschaftlichen Gründen sich vielleicht den Zweitwagen nicht mehr leisten kann. Somit ist auch die Unterstellmöglichkeit leerstehend und könnte gut vermietet werden. Einzige Voraussetzung für eine Vermietung von einem Carport wäre jene, dass der Stellplatz nicht unmittelbar vor der eigenen Garage aufgebaut ist. Schnell könnte das Mietverhältnis in einer verfeindeten Beziehung enden, weil man vielleicht selbst mit dem eigenen Auto wegfahren muss, aber genau zu der Zeit der Mieter sein Fahrzeug im Carport geparkt hat.
Wenn aber die Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Carport – oder ein fremdes Fahrzeug im Carport – nicht hinderlich ist, freie Zufahrt von einer öffentlichen Straße hat und noch dazu frei steht, könnte man es sich durchaus überlegen, in nicht doch zur Miete auszuschreiben. Die Preise hierfür könnten etwas höher als herkömmliche Stellplätze sein, da der Carport überdacht ist, aber doch günstiger angeboten werden als eine Garage, weil er ja nicht abschließbar ist. Der Durchschnittspreis hierfür liegt – ja nach Örtlichkeit an sich – zwischen 20 und 50 Euro. In Großstädten wird ein Carport sicher höher vermietet werden als auf dem Land.
